Mietdeckel & Indexanpassung 2025: Mietpreisbremse fixiert

Die neue Regierungskoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS hat das Thema „leistbares Wohnen“ in ihr Programm aufgenommen. Dabei wurden am 07.03.2025 wesentliche Änderungen in der Wohnpolitik beschlossen, um Mieterinnen und Mieter in Österreich zu entlasten.

Stand: 07.03.2025 (die Seite wird laufend aktualisiert)

Mietdeckel: Begrenzung der Mietsteigerungen

Ein zentrales Element der Reform ist die Einführung einer Mietpreisbremse. Diese wird stufenweise umgesetzt. Grundlage bildet das "4. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz":

Privater Altbau

  • Richtwertmieten bleiben bestehen und werden nicht erhöht.
  • Ebenfalls betroffen ist der Kategoriemietzins.
  • Mieterhöhungen sind generell zulässig, dürfen jedoch dadurch nicht die Richtwerte übersteigen.

Gemeinnützige Wohnungen bzw. Genossenschaftswohnungen

  • Keine Erhöhung der Grundmiete erlaubt.

Neubauten sind bisher von diesen Regelungen nicht betroffen. Die Regierung arbeitet jedoch nach eigener Aussage bereits an einer Regulierung.

Änderungen bei befristeten Mietverträgen

Ein weiteres Vorhaben der Regierung ist die Verlängerung der Mindestlaufzeit befristeter Mietverträge von drei auf fünf Jahre.

  • Ziel: Mehr Sicherheit für Mieterinnen und Mieter.
  • Kritik: Experten erwarten keine wesentliche Änderung, da bereits heute drei Viertel aller neuen Mietverträge befristet sind.

Kritik von gemeinnützigen Wohnbauträgern

Während Mieterinnen und Mieter durch den Mietendeckel entlastet werden sollen, gibt es Kritik von gemeinnützigen Wohnbauträgern:

  • Durch die Begrenzung der Mieterhöhungen könnten bis 2026 rund 160 Millionen Euro für Investitionen fehlen.
  • Unregulierte Mietverhältnisse, die oft teurer sind, bleiben vorerst außen vor.

Unsichere Zukunft – Flexible Lösungen gefragt

Die umgesetzten und geplanten Maßnahmen zur Mietregulierung bringen zwar einige Entlastungen für Mieterinnen und Mieter, doch viele Fragen bleiben vor allem für Vermieter offen:

  • Wird der Mietendeckel langfristig den gewünschten Effekt erzielen?
  • Wie stark wird sich der Wohnungsmarkt tatsächlich verändern?
  • Welche Konsequenzen ergeben sich für Vermieter und den Neubau?

Da sich die Wohnpolitik ständig weiterentwickelt und gesetzliche Anpassungen unvorhersehbare Auswirkungen haben können, sind flexible Wohnlösungen gefragter denn je.

KURZZEiTmiete bietet mit seinen flexiblen Mietmodellen (30 Tage Mindestlaufzeit) eine Alternative zu starren Langzeitverträgen und gibt sowohl Mietern als auch Vermietern die Möglichkeit, sich unabhängiger am Wohnungsmarkt zu bewegen.