Mietdeckel & Indexanpassung 2025: Mietpreisbremse fixiert
Die neue Regierungskoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS hat das Thema „leistbares Wohnen" in ihr Programm aufgenommen. Nach den ersten Maßnahmen im März 2025 folgte am 17. September 2025 das bisher umfangreichste Mietpaket seit 2006 mit weitreichenden Ergänzungen.
Stand: 23.09.2025 (die Seite wird laufend aktualisiert)
Mietdeckel: Begrenzung der Mietsteigerungen
Ein zentrales Element der Reform ist die Einführung einer Mietpreisbremse. Diese wird stufenweise umgesetzt. Grundlage bildet das "4. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz":
Privater Altbau
- Richtwertmieten bleiben bestehen und werden nicht erhöht.
- Ebenfalls betroffen ist der Kategoriemietzins.
- Mieterhöhungen sind generell zulässig, dürfen jedoch dadurch nicht die Richtwerte übersteigen.
Gemeinnützige Wohnungen bzw. Genossenschaftswohnungen
- Keine Erhöhung der Grundmiete erlaubt.
Neubauten sind bisher von diesen Regelungen nicht betroffen. Die Regierung arbeitet jedoch nach eigener Aussage bereits an einer Regulierung.
Änderungen bei befristeten Mietverträgen
Die Verlängerung wurde konkretisiert:
- Ab 1. November 2025: Mindestbefristung 5 Jahre
- Gilt nur für gewerbliche Vermieter (5+ Wohnungen)
- Ausnahme: Private Kleinvermieter bleiben bei 3 Jahren
- Kurzzeitmieten weiterhin vollständig ausgenommen
Weitere Neuerungen aus dem September-Mietpaket
NEU: Wertsicherungklauseln
- Rückforderungsfrist reduziert von 30 auf 5 Jahre
- Einheitliche Regelungen für alle Indexanpassungen
- Mehr Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter
NEU: Konkrete Zeitschiene
- November 2025: 5-Jahres-Befristung
- Jänner 2026: Ungeregelte Mieten-Bremse
- 2026-2027: Geregelter Bereich 1 % / 2 % Deckel
- Ab 2028: Einheitliche 3 %-Regel für alle
Änderungen bei befristeten Mietverträgen
Ein weiteres Vorhaben der Regierung ist die Verlängerung der Mindestlaufzeit befristeter Mietverträge von drei auf fünf Jahre.
- Ziel: Mehr Sicherheit für Mieterinnen und Mieter.
- Kritik: Experten erwarten keine wesentliche Änderung, da bereits heute drei Viertel aller neuen Mietverträge befristet sind.
Kritik von gemeinnützigen Wohnbauträgern
Während Mieterinnen und Mieter durch den Mietendeckel entlastet werden sollen, gibt es Kritik von gemeinnützigen Wohnbauträgern:
- Durch die Begrenzung der Mieterhöhungen könnten bis 2026 rund 160 Millionen Euro für Investitionen fehlen.
- Unregulierte Mietverhältnisse, die oft teurer sind, bleiben vorerst außen vor.
Unsichere Zukunft – Flexible Lösungen gefragt
Die umgesetzten und geplanten Maßnahmen zur Mietregulierung bringen zwar einige Entlastungen für Mieterinnen und Mieter, doch viele Fragen bleiben vor allem für Vermieter offen:
- Wird der Mietendeckel langfristig den gewünschten Effekt erzielen?
- Wie stark wird sich der Wohnungsmarkt tatsächlich verändern?
- Welche Konsequenzen ergeben sich für Vermieter und den Neubau?
Da sich die Wohnpolitik ständig weiterentwickelt und gesetzliche Anpassungen unvorhersehbare Auswirkungen haben können, sind flexible Wohnlösungen gefragter denn je.
KURZZEiTmiete bietet mit seinen flexiblen Mietmodellen (30 Tage Mindestlaufzeit) eine Alternative zu starren Langzeitverträgen und gibt sowohl Mietern als auch Vermietern die Möglichkeit, sich unabhängiger am Wohnungsmarkt zu bewegen.
FAQ
Ab 1. November 2025 gilt eine Mindestbefristung von 5 Jahren (bisher 3 Jahre). Diese Regelung gilt nur für gewerbliche Vermieter mit 5 oder mehr Wohnungen. Private Kleinvermieter bleiben bei der 3-Jahres-Regelung. Kurzzeitmieten sind weiterhin vollständig ausgenommen.
Ja, flexible Mietmodelle werden gefragter denn je. Kurzzeitmieten mit Mindestlaufzeiten ab 30 Tagen bis zur Maximallaufzeit von 6 Monaten bieten sowohl Mietern als auch Vermietern die Möglichkeit, sich unabhängiger am Wohnungsmarkt zu bewegen und sind von den neuen Regelungen ausgenommen.
Die Rückforderungsfrist wurde von 30 auf 5 Jahre reduziert. Zudem gibt es nun einheitliche Regelungen für alle Indexanpassungen, was mehr Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter schafft.
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