FAQ für Vermieter
Fragen, die sich Vermieter stellen
KURZZEiTmiete ist Spezialist für beruflich bedingten Wohnungswechsel mit Mietverhältnissen auf monatlicher Basis. Als solcher legen wir die Mindestmietdauer unserer Objekte mit einem Monat beziehungsweise 29 Nächten fest. Touristische Anfragen sind nicht erwünscht. Wohnungen können für eine Mietdauer von einem Monat bis zu sechs Monaten vermietet werden.
Grundsätzlich gilt: Wer verfügungsberechtigt ist und sein Mietobjekt zumindest für einen durchgehenden Monat zur Verfügung hat, kann dieses auf KURZZEiTmiete anbieten. Verfügungsberechtigt bedeutet, Sie sind der Eigentümer der Wohnung oder haben das Recht zur Untervermietung. Festzuhalten ist außerdem, dass ausschließlich vollmöblierte Objekte vermietet werden können. Zahnbürste einpacken und einziehen – das ist es, was sich unsere Mieter wünschen und erwarten.
Natürlich können Sie Ihr Objekt selbstständig auf KURZZEiTmiete online stellen. Allerdings sind wir Ihnen dabei auch gerne telefonisch behilflich. Im Rahmen unseres Rundum-sorglos-Pakets erklären wir Ihnen die Funktionen und Abläufe unserer Plattform sowie die Präsentationsmöglichkeiten gerne im Detail persönlich oder per Videocall.
Sollten im Zusammenhang mit dem online stellen Ihrer Unterkunft Probleme auftreten, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren!
Bei KURZZEiTmiete gibt es keinerlei Bindung. Wir möchten, dass Vermieter gerne und im Bewusstsein der Vorteile den Service von KURZZEiTmiete in Anspruch nehmen. Der Buchungskalender ist ein gutes Beispiel für die Ungebundenheit und Flexibilität: Dort können Sie Belegungen manuell hinzufügen oder Ihre Objekte ganz praktisch per iCal-Sync mit Plattformen wie Airbnb, booking.com etc. synchronisieren.
Für die Qualität der Dienstleistung von KURZZEiTmiete ist es immens wichtig, dass die angezeigten Kurzzeitwohnungen auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Daher erinnern wir Vermieter regelmäßig daran den Verfügbarkeitskalender zu aktualisieren!
Sie finden im Kalender – links oben – einen Schriftzug: Verfügbarkeiten Bestätigen inkl. Timer, welchen Sie klicken müssen, um die Aktualität der Verfügbarkeit zu bestätigen. Wenn Sie eine neue Belegung bei einer Ihrer Unterkünfte einpflegen, gehen wir davon aus, dass Ihre Verfügbarkeiten korrekt sind.
Alternativ können Sie die Verfügbarkeiten aller Ihrer Unterkünfte per iCal-Link mit anderen Portalen verbinden. Somit werden Belegungen automatisch abgeglichen. Hierdurch erhalten Sie auch keine Aufforderung mehr, um Ihre Verfügbarkeiten zu bestätigen.
Sobald eine unverbindliche Anfrage gestellt wurde, haben Sie als Vermieter 24 Stunden Zeit, sich zurückzumelden und die Anfrage bindend zu bestätigen. Auf Ihre Bestätigung erfolgt die Benachrichtigung an den Mieter mit der Aufforderung zur finalen Bestätigung seinerseits inklusive Online-Zahlung der Anzahlung. Erst danach ist die Anmietung für beide Parteien grundsätzlich bindend. Eine rasche Rückmeldung wirkt sich positiv auf die Antwortrate aus und erhöht zudem die Chance der Anmietung.
Sie benötigen mehr als 24 Stunden für die Antwort? In begründeten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel dem Wunsch nach einer Wohnungsbesichtigung, können Sie diese Frist in der jeweiligen Detailansicht der Reservierung verlängern. Trotzdem sollten Sie die Antwortzeit so kurz wie möglich halten und den potenziellen Mieter über die Verzögerung in Kenntnis setzen.
Das kommt ganz darauf an, für welches der drei folgenden Servicepakete Sie sich entscheiden.
Für alle Pakete gilt: Kosten entstehen erst, nachdem Ihre Wohnung das erste Mal vermietet wurde. Die jeweilige Gebühr wird immer von der ersten Monatsmiete einbehalten.
Bereits das Paket Easy enthält Zahlungs- und Kautionsmanagement, Vermarktung, den KURZZEiTmiete-Verfügbarkeitskalender und einen vorgefertigten, automatisch ausgefüllten Mustermietvertrag. Fällig werden hier 2,5 % des fakturierten Umsatzes über KURZZEiTmiete.
Im Paket Bitte lächeln ist neben allen Leistungen des Easy-Pakets auch ein professioneller Foto- und Videoservice inkludiert. Für diesen ist ein circa einstündiger Termin vor Ort vorgesehen. Die Kosten belaufen sich auf EUR 290,00, zzgl. 20 % Ust., plus 2,5 % des fakturierten Umsatzes.
Das Rundum-sorglos-Paket lässt wirklich keine Wünsche offen. Es beinhaltet alle Leistungen der Pakete Easy und Bitte lächeln – plus ein persönliches Telefonat oder Videocall mit Online-Besichtigung der Kurzzeitwohnung im Rahmen von ca. zwei Stunden. Zudem wird das Objekt hierbei mit unserer Unterstützung online gestellt. Zu zahlen sind EUR 390,00, zzgl. 20 % Ust., plus 2,5 % des fakturierten Umsatzes.
Bilder sind ein essenzieller Aspekt der Wohnungsbeschreibung. Sie haben großen Einfluss auf die emotionale Buchungsentscheidung des potenziellen Mieters. Daher legt KURZZEiTmiete großen Wert auf hohe Bildqualität. Die Erfahrung zeigt, dass Wohnobjekte mit hochwertigen Bildern wesentlich besser vermietet werden können. Zudem sollte bereits online ein möglichst realitätsnaher Eindruck der Wohnung vermittelt werden, da es in der Regel keinen Besichtigungstermin gibt.
Achten Sie darauf, dass Ihr Objekt im besten Licht präsentiert wird!
Ein paar Tipps dazu:
- Durch Nutzung des Tageslichts Überbelichtung vermeiden!
- Zu Illustrationszwecken alle Leuchtkörper im Wohnobjekt einschalten!
- Die Atmosphäre durch ansprechende Details auflockern!
- Die Wohnung sauber und frei von persönlichen Gegenständen zeigen!
- Eventuell mit Blumen und Obst dekorieren!
- Einen gemütlichen Eindruck der Wohnung vermitteln – mit gemachten Betten, Handtüchern im Badezimmer, …!
- Das gesamte Mobiliar in allen Räumlichkeiten ablichten!
- Keinesfalls Gegenstände zeigen, die dem Mieter nicht zur Verfügung stehen!
- Eher Querformat als Hochformat wählen – zumindest für das Titelbild!
Gut zu wissen: Gerne übernimmt unserer Kooperationspartner die Erstellung ansprechender Bilder für Sie! In unserem Vermieterpaket „Bitte lächeln“ ist ein professioneller Foto- und Videoservice enthalten. Hier geht's zur Terminvereinbarung mit dem Fotografen!
Noch authentischer wird’s mit einem Video. Mit einem Video der durchgängigen Präsentation aller Räume kann der potenzielle Mieter die Wohnung praktisch online besichtigen. Einfach das fertige Video auf Ihren YouTube-Channel hochladen, und den Link direkt bei Ihrer Unterkunftsbeschreibung auf KURZZEiTmiete einpflegen!
Der Mustermietvertrag wird von KURZZEiTmiete erstellt und nach finalem Abschluss der Anmietung fix und fertig – inklusive Daten betreffend Mieter, Bewohner usw. – zur Verfügung gestellt. Die Unterfertigung des Mustermietvertrags erfolgt einfach und direkt per juristisch konformer fortgeschrittener digitaler Unterschrift direkt im Anschluss an die bindende Bestätigung der Anmietung.
Sobald eine Reservierung erfolgt ist, stellt KURZZEiTmiete einen vorausgefüllten Mustermietvertrag zur Verfügung, der speziell aufs Kurzzeitwohnen ausgerichtet ist.
Gut zu wissen: Sollten Sie steuerliche Fragen oder Compliance-Fragen im Zusammenhang mit der Vermietung haben, vermitteln wir gerne kompetente Berater.
Die Kaution beträgt eine Monatsmiete und wird vor dem Einzug eingehoben. Das garantiert Zahlungssicherheit auf beiden Seiten. Die Kaution wird dem Mieter nach Mietende unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen zurückgestellt. Wir bitten unsere Vermieter daher uns allfällige Schäden am Mietobjekt aktiv und so schnell wie möglich zu melden, damit wir die Kaution zur allfälligen Tilgung von berechtigten Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis überweisen können.
Tipp: Wir empfehlen Mietern und Vermietern, bei Einzug und Auszug immer ein kurzes Video vom Ist-Zustand der Wohnung aufzunehmen. Im Fall einer Beanstandung lässt sich die Ausgangslage so rekonstruieren, und es gibt wenig Diskussionsspielraum.
Die Rechnungslegung erfolgt zur Gänze durch KURZZEiTmiete. Grundsätzlich werden die Preise immer als Gesamtpreis inklusive aller Gebühren und Abgaben für den gesamten Zeitraum an den Mieter kommuniziert. Strom, Gas, Wasser etc. extra abzurechnen, ist demnach nicht möglich.
Zu jeder Reservierung wird ein Auszahlungsplan erstellt, der die einzelnen Zahlungen samt Zahlungsziel und Verwendungszweck enthält. Dieser kann schon vor der finalen Bestätigung im Online-Account unter den Reservierungen eingesehen werden. Wir teilen die Miete standardmäßig in monatliche Teilbeträge. Um den Mieter vor der Anmietung von Fake-Unterkünften zu schützen, wird die erste Miete erst nach Einzug an den Vermieter überwiesen.
KURZZEiTmiete garantiert die 1. Miete, das heißt: Sollte es tatsächlich dazu kommen, dass ein Mieter nicht erscheint und auch die erste Miete nicht bezahlt, wird diese von KURZZEiTmiete beglichen. In weiterer Folge möchten wir natürlich, dass Sie die Wohnung möglichst rasch wieder vermieten. Die Belegung des Objekts wird umgehend storniert – und schon steht das Objekt neuen potenziellen Mietern online zur Buchung zur Verfügung.
Wichtig: Diese Garantie entfällt, wenn der Vermieter trotz eines Vetos von KURZZEiTmiete einen Mieter einziehen lässt. Ein solches Veto würde unsererseits erfolgen, falls der Mieter die Miete und/oder Kaution nicht fristgerecht überwiesen hat.
Anfragen erhalten Sie per E-Mail und SMS-Service, der unter dem Menüpunkt Kontaktadressen aktiviert bzw. deaktiviert werden kann. Bevor Sie eine Reservierung bindend bestätigen, können Sie außerdem über das Nachrichten-Tool mit dem potenziellen Mieter in Kontakt treten.
Das von einem potenziellen Mieter angefragte Objekt ist erst ein paar Tage später verfügbar? Oder Sie haben eine weitere Wohnung, die Sie einem Interessenten für den gewünschten Zeitraum anbieten möchten? Es besteht die Möglichkeit, dem potenziellen Mieter direkt über die Plattform Alternativangebote im Hinblick auf Unterkünfte oder Zeiträume zu unterbreiten.
Das funktioniert so: Einfach die Anfrage aufrufen und ein alternatives Angebot mit den von Ihnen gewünschten Anpassungen erstellen. Sie sehen die alte Anfrage und Ihren adaptierten Vorschlag auf einen Blick – und können Letzteren dem potenziellen Mieter ganz einfach bequem zur Bestätigung zukommen lassen.
Wie in vielen Bereichen des Lebens, bestimmt auch bei KURZZEiTmiete die Nachfrage das Angebot. Bevor Sie eine Wohnung bei KURZZEiTmiete online einstellen, empfiehlt es sich daher, in der Vorschau einen Blick auf vergleichbare Mietobjekte zu werfen und dementsprechend zu kalkulieren.
Rabatte fördern längere Anfragen und können bei KURZZEiTmiete für jedes Objekt individuell angegeben werden. Wer möchte, kann außerdem Saisonal- und Personenzuschläge vermerken.
Der SMS-Service kann unter „Meine Daten bzw. Adressen“ im Menüpunkt Kontaktadressen aktiviert oder deaktiviert werden.
In Österreich besteht laut Meldegesetz innerhalb von drei Tagen Meldepflicht. Damit schließt diese Regelung auch Kurzzeitmieter ein. Sie als Vermieter haben hierzu eine Informationspflicht, welche mit Übergabe des unterfertigten Meldezettels für jeden einzelnen Bewohner erfüllt ist.
Tipp: Weisen Sie den Mieter außerdem darauf hin, dass er sich nach der Anmietung auch wieder abzumelden hat.
Klassische Mieten können ausschließlich auf einen Zeitraum von mindestens drei Jahren befristet werden. Der Mieter hat hier nach 12 Monaten Miete das Recht, unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zu kündigen. Achtung: Befristungen unter drei Jahren sind automatisch nichtig und haben ein unbefristetes Mietverhältnis zur Folge.
Die Kurzzeitmiete bedient sich einer Ausnahmeregelung, welche in § 1 Abs. 2 Z 3 MRG geregelt ist. Die Vollausnahme gem. § 1 Abs. 2 Z 3 MRG kann nur zur Anwendung gelangen, sofern
…. der befristete Vertrag die ursprüngliche oder verlängerte Dauer von einem halben Jahr nicht übersteigt,
… es sich um eine Wohnung der Ausstattungskategorie A oder B gem. § 15 Abs. 1 Z 1 und 2 MRG handelt,
… und der/die MieterIn diese nur zum schriftlich vereinbarten Zweck der Nutzung als Zweitwohnung wegen eines durch Erwerbstätigkeit verursachten vorübergehenden Ortswechsels mietet.
Ebenso in den Vollausnahmebereich fallen Wohnungen oder Wohnräume, welche von dem/der MieterIn bloß als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder Freizeitgestaltung gemietet werden (§ 1 Abs. 2 Z 4 MRG). Weiters ausgenommen sind gem. § 1 Abs. 2 Z 5 MRG Wohnobjekte in Gebäuden mit nicht mehr als zwei eigenständigen Wohnungen (Ein- oder Zweifamilienhäuser).
Für in Deutschland befindliche Wohnräume sind für den/die WohnraumanbieterIn die Bestimmungen des BGB bezüglich der kurzfristigen Vermietung (§ 549ff BGB) von Bedeutung. Der/Die deutsche WohnraumanbieterIn vermietet ausschließlich an Mieter, welche in dem Wohnraum keinen Lebensmittelpunkt begründen wollen und den Wohnraum ausschließlich für den vorübergehenden Gebrauch benötigen. Dies findet insbesondere in der Befristung des Mietverhältnisses auf maximal sechs Monate Ausdruck. Daher wird der Wohnraum vor allem aufgrund eines kurzfristigen beruflichen Wohnsitzwechsels vermietet (Bau-Montagearbeiten, Messebesuch etc.)
Sie möchten auf KURZZEiTmiete ein Wohnobjekt in einer Stadt anbieten, die dort bisher noch nicht gelistet ist? Irgendwer muss immer der Erste sein, und wer weiß: Vielleicht werden genau Sie von dieser „Nische“ auf dem Wohnungsmarkt profitieren.
Es sind immer noch nicht all Ihre Fragen geklärt?