ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

April 2024

Inhaltsverzeichnis

I. Geltungsbereich

II. Begriffsdefinitionen, Vertragsgegenstand und -parteien

III. Nutzungsvoraussetzungen, Registrierung und Vertragsabschluss

IV. Fotoservice

V. Kautions- und Mietzinsmanagement

VI. Entgelt, Zahlung, Abschlagszahlung und Pönale

VII. Bestandvertragsverlängerung, Folgevertrag

VIII. Pflichten des Vermieters

IX. Pflichten des Mieters

X. Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) für Verbraucher

XI. Folgen des Rücktritts

XII. Widerrufsformular

XIII. Haftung, Gewährleistung, Verzug

Gewährleistung

Verzug

XIV. Vertragsbeendigung

XV. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

 

 

 

 

I. Geltungsbereich

 

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle bislang in Geltung stehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab dem Zeitpunkt ihrer Anwendbarkeit mit 15.04.2024 Sie können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hier als PDF herunterladen.

2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich anerkannt. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers wird ausdrücklich widersprochen. Eines weiteren Widerspruchs gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers bedarf es nicht.

3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausdrücklich nicht für datenschutzrechtliche Aspekte. Unsere Datenschutzinformationen finden Sie unter kurzzeitmiete.at/datenschutzinformation. Für weitere Fragen oder Informationen rund um das Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte per
E-Mail an
office@kurzzeitmiete.at oder Brief an kurzzeitmiete.at GmbH, Sonnenweg 4, 5204 Straßwalchen oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter +43 662 23 10 55.

 

 

 

 

II. Begriffsdefinitionen, Vertragsgegenstand und -parteien

 

1. Die kurzzeitmiete.at GmbH (im folgenden „Betreiber“) betreibt auf der Website kurzzeitmiete.at ein Online-Portal, das Anbieter von Wohnräumen zur kurzzeitigen Anmietung (im folgenden „Vermieter“ oder „Nutzer“) und an der vorübergehenden Anmietung von Wohnräumen interessierte Personen (im folgenden „Mieter“ oder „Nutzer“) miteinander vernetzt und registrierten Personen die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zum Zweck der Begründung eines Bestandverhältnisses ermöglicht. Darüber hinaus bietet der Betreiber neben allgemeinen Service- und Supportleistungen im Rahmen der Nutzung des Online-Portals im Folgenden näher erläuterte Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vernetzung von Mietern und Vermietern.

2. Gegenstand des Vertrages mit dem Betreiber bildet die Nutzung des Online-Portals kurzzeitmiete.at zur Anbahnung einer An- bzw. Vermietung von Wohnräumen und die Erbringung weiterer gegebenenfalls vom Nutzer in Anspruch genommener Dienstleistungen des Betreibers, die mit der Dienstleistung über das Online-Portal in Zusammenhang stehen.

3. Der registrierte Vermieter hat über das Online-Portal des Betreibers ein persönliches Konto angelegt, um mit diesem Bestandobjekte zum Zweck der Gewinnung von Mietern veröffentlichen und mit Hilfe des Online-Portals zu vermieten. Dem Mieter bietet das Online-Portal des Betreibers die Möglichkeit, für seine Zwecke und Bedürfnisse geeigneten Wohnraum zu finden und nach Registrierung und Kontaktaufnahme mit dem Vermieter anzumieten.

4. Der Betreiber fungiert stets lediglich als Dienstleister zwischen Vermieter und Mieter. Die Vereinbarungen/Verträge über die Wohnräume kommen ausschließlich zwischen dem Vermieter und dem Mieter zu den jeweils vereinbarten Konditionen zustande. Die Wohnräume selbst und damit in Zusammenhang stehende Ankündigungen, Aussagen, Erklärungen und Leistungen des Vermieters oder Mieters sind daher in keinem Fall Vertragsgegenstand im Verhältnis zwischen Mieter und Betreiber bzw. Vermieter und Betreiber.

 

 

 

III. Nutzungsvoraussetzungen, Registrierung und Vertragsabschluss

 

1. Um die Leistungen des Betreibers in vollem Umfang in Anspruch nehmen zu können, ist eine Registrierung auf kurzzeitmiete.at erforderlich. Der Betreiber ist berechtigt, die zur Erbringung seiner Dienstleistungen eingesetzten technischen Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn weder eine Beeinträchtigung der Dienstleistungen noch der Rechte der Nutzer zu erwarten ist.

2. Mit der Registrierung durch Eintragung der in der Eingabemaske vorgesehenen Daten und klicken des „Registrieren“-Buttons erfolgt die Anlage eines Benutzerkontos. Um das Konto zu aktivieren, ist eine Bestätigung über die angegebene E-Mail Adresse notwendig. Nach Abschluss der Registrierung über die Website werden daher an die angegebene E-Mail Adresse ein Link zum Freischalten des Kontos, sowie die Vertragsdaten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen übermittelt.

3. Mit Abschluss der Registrierung akzeptiert der Nutzer die Konditionen gemäß den zusammengefassten Vertragsdaten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Nutzer kommt unter Zugrundlegung dieser Vertragsdaten sowie der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Annahme der Vertragserklärung des Nutzers durch den Betreiber zustande.

4. Der registrierte Vermieter hat die Möglichkeit ein oder mehrere Bestandobjekte über das Online-Portal kurzzeitmiete.at zur Miete anzubieten.

5. Der registrierte Mieter hat bei Interesse an einem Bestandobjekt die Möglichkeit, über den im Online-Portal hinterlegten Bestandvertrag ein Bestandverhältnis mit dem Vermieter abzuschließen.

 

 

 

IV. Fotoservice

 

1. Der Betreiber bietet in ausgewählten Städten als zusätzlichen Service für Vermieter ein professionelles Fotoshooting des auf dem Online-Portal zu inserierenden Bestandobjekts an.

2. Nutzt der Vermieter den vom Betreiber angebotenen Foto- und Videoservice, fallen dafür Kosten in Höhe von insgesamt € 290,00 zzgl. USt. pro Bestandsobjekt an. Der Gesamtbetrag wird fällig, sobald eines deras abgelichteten Bestandsobjekte durch die Bekanntgabe der Kontaktdaten eines Mietersüber die Online-Plattform des Betreibers oder unter Umgehung der Ansprüche des Betreibers vermietet wird. Die Zahlung erfolgt bei erfolgreicher Anbahnungerfolgreicher Anbahnung einer Vermietung über die Online-Plattform durch Abzug von der ersten Monatsmiete.

3. Ein vom Vermieter bestätigter Fototermin kann vom Vermieter oder vom Betreiber bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin jeweils ohne nachteilige Folgen abgesagt werden.

4. Im Falle einer nicht fristgerechten Absage eines Termins, des Nichterscheinens zum Termin oder bei Verspätung des Vermieters von mehr als 15 Minuten, hat der Vermieter die Kosten des Fototermins, abzüglich allfälliger ersparter Aufwendungen, vollständig zu bezahlen.

5. Dem Vermieter werden die Fotos des Bestandobjektes ausschließlich mit Wasserzeichen zur Verfügung gestellt. Der Vermieter verpflichtet sich, sämtliche überlassenen Fotos ausschließlich selbst und unter Verwendung des Wasserzeichens sowie der Urheberbezeichnung zu nutzen. Jeder Verstoß gegen diese Verpflichtung hat eine Pönale in Höhe von € 500,00 zur Folge.

6. Dem Betreiber ist es bis auf Widerruf durch den Vermieter unentgeltlich gestattet, die vom Bestandobjekt angefertigten Fotos oder Teile davon mit oder ohne Bezugnahme auf die bestehende oder beendete Geschäftsbeziehung zum Lichtbildhersteller und/oder zum über das fotografierte Bestandobjekt Verfügungsberechtigten zeitlich und räumlich uneingeschränkt für eigene Werbe- und Marketingzwecke auf der eigenen Website, in Print- und Onlinemedien, Werbefoldern, Sozialen Netzwerken sowie in Werbevideos im Internet und TV zu verwenden. Darüberhinaus hat der Vermieter das jederzeitige Recht, die Löschung der Fotos von der Website zu verlangen. 

 

 

 

V. Kautions- und Mietzinsmanagement

 

1. Der Betreiber unterstützt den Vermieter bei der Kautionsgebarung und der Lukrierung des Mietzinses durch zweckentsprechende Bemühungen im direkten Kontakt mit dem Mieter durch Zahlungsüberwachung und -abwicklung unter folgenden Bedingungen:

1.1. Die Kaution wird auf eine Bruttomonatsmiete festgelegt und vom Mieter beim Betreiber zumindest 7 Tage vor Beginn des Bestandverhältnisses hinterlegt.

1.2. Beträgt die restliche Mietdauer weniger als 10 Tage, wird der Teilbetrag mit dem letzten, für einen vollen Kalendermonat zu entrichtenden Mietzins, vorgeschrieben und ist gleichzeitig mit diesem beim Betreiber zu hinterlegen.

1.3. Die Schlüsselübergabe durch den Vermieter an den Mieter erfolgt erst nach Bestätigung des Betreibers über den Eingang der Kaution.

2. Nimmt der Mieter das Bestandobjekt trotz mehrmaliger versuchter Kontaktaufnahme unberechtigt nicht in Anspruch (grundloses Nichterscheinen bei gleichzeitiger Unerreichbarkeit), wird die vorab entrichtete Kaution als Schadenersatz an den Vermieter ausbezahlt, sofern der Mieter nicht binnen 7 Werktagen Kontakt zum Vermieter oder zu kurzzeitmiete.at Gmbh aufnimmt, um eine gütliche Lösung unter Berücksichtigung des Mietausfalls des Vermieter herbeizuführen.

3. Die vom Mieter erhaltenen Mietzinszahlungen werden vom Betreiber innerhalb einer Woche nach dem Einzugsdatum an den Vermieter weitergeleitet.

4. Schäden sind vom Vermieter unter Nachweis des Zustandes des Mietobjektes vor der jeweiligen Vermietung zu dokumentieren und der Höhe nach durch zumindest zwei voneinander unabhängige Kostenvoranschläge zu belegen. Der Betreiber wird die Kaution bei Vorliegen aller Voraussetzungen in entsprechender Höhe an den Vermieter ausbezahlen und einen allfälligen Restbetrag an den Mieter retournieren.

5. Die Kaution wird vor dem Einzug eingehoben und wird dem Mieter nach Mietende unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen zurückgestellt. Die Vermieter werden gebeten allfällige Schäden am Mietobjekt aktiv und so schnell wie möglich zu melden, damit die Kaution zur allfälligen Tilgung von berechtigten Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis überwiesen werden kann.

 

 

 

VI. Entgelt, Zahlung, Abschlagszahlung und Pönale

 

1. Der Entgeltanspruch des Betreibers entsteht mit verbindlicher Bestätigung des Mietanbotes durch den Mieter.

2. Die vom Mieter zu bezahlende Gebühr (Betreiberentgelt), welche stets im kommunizierten Gesamtpreis berücksichtigt wird, ist im Zuge der finalen bindenden Bestätigung, durch Zahlung per Kreditkarte oder Sofortüberweisung zu entrichten. Sämtliche Überweisungen sind so einzurichten, dass die Bankspesen vom Mieter (Auftraggeber) bezahlt werden. Alternativ kann KURZZEITmiete eine Bezahlung der Teilbeträge per online-Zahlung ermöglichen, wofür 1 % Spesen verrechnet werden. 

Nach erfolgter Vernetzung von Mieter und Vermieter und somit geleistetem Betreiberentgelt, ist eine nachträgliche Reduktion des Betreiberentgelts aufgrund einer Verkürzung oder Vergünstigung der Anmietung nicht möglich.

Sollte die Unterkunft unbewohnbar sein und kein adäquater Ersatz verfügbar sein erklärt sich der Betreiber dazu bereit die volle Höhe des Betreiberentgelts zu retournieren. 

3. Mit Zustandekommen des Bestandverhältnisses oder einer gleichwertigen Nutzungsvereinbarung oder Wohnraumüberlassung ist vom Vermieter eine Servicegebühr zu entrichten. Diese wird dem Vermieter beim Einstellen der Unterkunft anhand einer Vorschaupreisberechnung transparent kommuniziert und berechnet. Die Zahlung erfolgt durch Abzug von der ersten Monatsmiete.

Nach erfolgter Vernetzung von Mieter und Vermieter und somit in Rechnung gestellter Servicegebühr, ist eine nachträgliche Reduktion des Betreiberentgelts aufgrund einer Verkürzung oder Vergünstigung der Anmietung nicht möglich.

4. Wurde ein Bestandvertrag oder eine gleichwertige Nutzungsvereinbarung oder Wohnraumüberlassung unter Nutzung des Online-Portals oder Verdienstlichkeit des Betreibers angebahnt, jedoch unter Umgehung der dem Betreiber zustehenden Entgelte abgeschlossen bzw. abgewickelt, sind Vermieter und Mieter zur ungeteilten Hand zur Zahlung einer Pönale in Höhe des Verdienstausfalls des Betreibers verpflichtet.

5. Eine Auflösung oder vorzeitige Beendigung des Bestandverhältnisses, die nicht vom Betreiber zu vertreten ist, hat auf die Höhe der dem Betreiber zustehenden Betreiberentgelts keine Auswirkung.

6. Der Betreiber rechnet fällige Entgelte per eine Online-Rechnung gegenüber dem Nutzer ab. Die Frist zur Zahlung des Rechnungsbetrages ist der jeweiligen Rechnung zu entnehmen.

7. Als Zahlungsart für die Mieten wird ausschließlich die Bezahlung per Banküberweisung bzw. bei kurzfristiger Anmietung per Kreditkarte akzeptiert. Das Betreiberentgelt des Mieters kann ausschließlich per Kreditkarte oder Sofortüberweisung geleistet werden. Liegen zwischen der verbindlichen Einigung zwischen Vermieter und Mieter und dem Bezugstermin weniger als 14 Tage, hat der Mieter die Kaution gleichzeitig mit dem Betreiberentgelt per Kreditkarte oder Sofortüberweisung zu entrichten. Liegen zwischen der verbindlichen Einigung zwischen Vermieter und Mieter und dem Bezugstermin mehr als 14 Tage, hat die Kautionszahlung des Mieters per Banküberweisung zu erfolgen.

 

 

 

VII. Bestandvertragsverlängerung, Folgevertrag

 

1. Sollte für die Verlängerung des Vertrages oder einer gleichwertigen Nutzungsvereinbarung oder Wohnraumüberlassung zwischen Mieter und Vermieter Unterstützung des Betreibers erforderlich sein, ist dafür ein entsprechendes Entgelt nach Vereinbarung zu entrichten.

 

 

 

VIII. Pflichten des Vermieters

 

1. Der Vermieter verpflichtet sich, über das Online-Portal des Betreibers ausschließlich Bestandobjekte anzubieten, über die er tatsächlich verfügungsberechtigt ist.

2. Der Vermieter verpflichtet sich, die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Vermietung des betreffenden Bestandsobjekts noch vor der ersten Vermietung im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften (insb. MRG, ROG, Nächtigungsabgaben etc.) auf eigene Rechnung und Gefahr zu prüfen. Der Betreiber steht für Unterstützung natürlich zur Verfügung.

3. Der Vermieter sichert die Richtigkeit und Vollständigkeit aller angegebenen Daten zu. Ändern sich Daten, hat der Vermieter diese unverzüglich zu aktualisieren. Der Vermieter ist weiters verpflichtet, wahrheitsgemäße und möglichst genaue Beschreibungen des Bestandobjektes online zu stellen.

4. Dem Vermieter ist es nicht gestattet, die Adresse des Bestandobjektes, seine genaue Wohn- oder Internetadresse, sowie eindeutige Hinweise auf seine natürliche oder juristische Person auf dem Online-Portal zu veröffentlichen. Der Betreiber behält sich vor, widerrechtlich veröffentlichte Informationen direkt zu löschen.

5. Der Vermieter ist verpflichtet, den Belegungskalender stets aktuell zu halten.

6. Der Vermieter ist verpflichtet, jedes Bestandobjekt ausschließlich zu einem Pauschalmietzins anzubieten. Der Pauschalmietzins hat sämtliche Betriebskosten, die im Zusammenhang mit dem Bestandobjekt und allfälligen Gemeinschaftsräumen stehen, zu enthalten. Darüberhinausgehende Dienstleistungen, die nicht zu den Betriebskosten zählen, wie etwa Fahrradverleih, Reinigung, Wasch- und Bügelservice, Einkaufsdienste etc. sind vom Vermieter gesondert auszuweisen und in Rechnung zu stellen.

7. Nimmt der Vermieter den Fotoservice des Betreibers in Anspruch, verpflichtet er sich, sämtliche überlassenen Fotografien ausschließlich selbst und unter Verwendung des Wasserzeichens sowie der Urheberbezeichnung zu nutzen. Jeder Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt den Betreiber zur Geltendmachung einer Pönale in Höhe von € 500,00.

8. Der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten sowie die Sicherstellung des höchstmöglichen Datensicherheitsniveaus zum Schutz personenbezogener Daten ist stets für alle Nutzer des Online-Portals zu gewährleisten. Der Vermieter verpflichtet sich daher, sämtliche im Zuge der Nutzung des Online-Portals erhaltenen personenbezogenen Daten unter Achtung des verfassungsrechtlich verankerten Grundrechts auf Datenschutz und höchstmöglicher Wahrung der Privatsphäre aller Betroffenen zu verarbeiten.

9. Der Vermieter ist verpflichtet, die zur Nutzung des Online-Portals erforderlichen Passwörter vertraulich zu behandeln und sicher zu verwahren.

10. Störungsfälle sind umgehend unter office@kurzzeitmiete.at der telefonisch unter +43 662 23 10 55 zu melden.

11. Der Vermieter ist zur Speicherung von aus welchen Gründen auch immer benötigten Daten auf einem von seinem Konto auf dem Online-Portal des Betreibers unabhängigen Speichermedium verpflichtet.

 

 

 

IX. Pflichten des Mieters

 

1. Der Mieter verpflichtet sich, die Kontaktdaten von Vermietern ausschließlich an jene Personen, die an der Erfüllung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses notwendigerweise beteiligt sind, weiter zu geben. Ein Zuwiderhandeln kann neben datenschutzrechtlichen auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, welche sich der Betreiber ausdrücklich vorbehält. 

2. Verstößt der Mieter gegen seine Pflichten nach Ziffer IX. 1, ist der Betreiber berechtigt, den Vertrag sofort zu kündigen. Darüber hinaus ist der Betreiber berechtigt, den Mieter mit sofortiger Wirkung inaktiv zu setzen oder dessen Daten aus dem Online-Portal zu entfernen.

3. Der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten sowie die Sicherstellung des höchstmöglichen Datensicherheitsniveaus zum Schutz personenbezogener Daten ist stets für alle Nutzer des Online-Portals zu gewährleisten. Der Mieter verpflichtet sich daher, sämtliche im Zuge der Nutzung des Online-Portals erhaltenen personenbezogenen Daten unter Achtung des verfassungsrechtlich verankerten Grundrechts auf Datenschutz und höchstmöglicher Wahrung der Privatsphäre aller Betroffenen zu verarbeiten.

4. Der Mieter ist verpflichtet, die zur Nutzung des Online-Portals erforderlichen Passwörter vertraulich zu behandeln und sicher zu verwahren.

5. Störungsfälle sind umgehend unter office@kurzzeitmiete.at der telefonisch unter +43 662 23 10 55 zu melden.

6. Der Mieter ist zur Speicherung von aus welchen Gründen auch immer benötigten Daten auf einem von seinem Konto auf dem Online-Portal des Betreibers unabhängigen Speichermedium verpflichtet.

7. Nach erfolgreichem Vertragsabschluss, behält sich kurzzeitmiete.at vor, das Logo und/oder den Firmenwortlaut des Mieters im Referenzbereich auf der HomepageWebsite zu präsentieren. 

 

 

 

X. Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) für Verbraucher

 

1. Ist der Nutzer Verbraucher, hat er das Recht, vom mit dem Betreiber abgeschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten.

2. Die Rücktrittsfrist beginnt ab jenem Tag, an dem der Nutzer den Vertrag mit dem Betreiber abgeschlossen hat.

3. Wenn der Nutzer ausdrücklich verlangt, dass die Leistungserbringung während der Rücktrittsfrist beginnen soll, besteht dennoch ein Rücktrittsrecht im Sinne dieser Bestimmung. Der Nutzer ist jedoch verpflichtet, die bis zum Rücktritt angefallenen Kosten für die Erbringung der Dienstleistung zu entrichten.

Wenn auf ausdrückliches Verlangen des Nutzers vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Dienstleistung begonnen und die Dienstleistung vollständig erbracht wurde, entfällt das Rücktrittsrecht.

4. Zur Ausübung des Rücktrittsrechts muss der Nutzer dem Betreiber eine eindeutige, auf den Rücktritt vom Vertrag gerichtete Erklärung, übermitteln. Dafür kann das Muster-Formular verwendet werden.

Der Rücktritt kann darüber hinaus

per Brief: kurzzeitmiete.at GmbH, Sonnenweg 4, 5204 Straßwalchen, Österreich

per Telefon: +43 662 23 10 55 (österreichische Festnetznummer, Gebühr je nach Tarif)

per E-Mail: office@kurzzeitmiete.at

oder auf sonstige Art schriftlich oder mündlich erfolgen.

5. Nach dem Eingang des Rücktrittsformulars, eines Rücktritts per E-Mail oder Brief sowie nach telefonischem Rücktritt wird dem Nutzer unverzüglich eine schriftliche Bestätigung über den Eingang des Rücktritts übermittelt.

6. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet wird.

 

 

 

 

XI. Folgen des Rücktritts

 

Sofern der Betreiber auf ausdrückliches Verlangen des Nutzers während der Rücktrittsfrist mit der Leistungserbringung begonnen hat, ist der Nutzer verpflichtet, die bis dahin anteilig angefallenen Kosten für die Erbringung der Dienstleistung zu entrichten.

 

 

 

XII. Widerrufsformular

 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an den Betreiber senden)

 

An

kurzzeitmiete.at GmbH

Sonnenweg 4

5204 Straßwalchen

Österreich

E-Mail: office@kurzzeitmiete.at

 

 

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

…………………………………………………………………………………………………………………………………..

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

…………………………………………………………………………………………………………………………………..

Name, Vorname des/der Verbrauchers/Verbraucherin

…………………………………………………………………………………………………………………………………..

Anschrift des/der Verbrauchers/Verbraucherin

 

…………………………………………………………………………………………………………………………………..

Unterschrift des/der Verbrauchers/Verbraucherin (nur bei Mitteilung auf Papier)

…………………………………………………………………

Datum

……………………………………………

(*) Unzutreffendes streichen

 

 

 

XIII. Haftung, Gewährleistung, Verzug

 

1. Der Betreiber fungiert stets ausschließlich als Dienstleister zwischen Vermieter und Mieter. Im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter erfolgt eine Anspruchsregulierung direkt zwischen Vermieter und Mieter. Der Betreiber haftet außer bei Verletzung der Schutz- und Sorgfaltspflichten weder für Ankündigungen, Aussagen und Leistungen des Vermieter oder Mieter noch für vom Vermieter oder Mieter zu vertretende Leistungsstörungen oder Schäden sowie für sonstige Ansprüche.

2. Eine Rückerstattung des Betreiberentgeltes aus Gründen, die dem Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter entspringen, ist ausgeschlossen. Der Vermieter hat dem Mieter bei Ausübung eines zur anteiligen oder vollständigen Rückerstattung des Mietzinses führenden Rechtes allenfalls zustehende anteilige oder vollständige Mieten aus eigenem zu entrichten.

3. Der Betreiber haftet nicht für aus Pflichtverletzungen des Vermieter oder Mieters resultierende Schäden. 

4. Der Betreiber haftet nicht für vom Vermieter oder Mieter gesetzte Rechtsverstöße. Es besteht weiters keine Haftung des Betreibers für auf der Website bereitgestellte Informationen der Nutzer.

5. Der Betreiber haftet nicht für Bestandverträge, die vom Nutzer abgeändert, ergänzt oder eigenständig erstellt werden.

6. Liegt ein Verbrauchergeschäft vor, gelten im Verhältnis zwischen Betreiber und Nutzer die gesetzlichen Haftungs-, Schadenersatz- und Gewährleistungsbestimmungen. Die Bestimmungen gemäß Punkt XIII. 1. bis XIII. 5. gelten auch für Verbrauchergeschäfte uneingeschränkt.

7. Liegt ein beidseitig unternehmensbezogenes Geschäft vor, haften der Betreiber, seine Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden nur in Fällen grober Fahrlässigkeit. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Nutzer zu beweisen.

8. Liegt ein beidseitig unternehmensbezogenes Geschäft vor, ist die Haftung des Betreibers für mittelbare Schäden - wie z.B. entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter, etc. – ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Liegt ein beidseitig unternehmensbezogenes Geschäft vor, verfallen Schadensersatzansprüche des Nutzers in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung des Betreibers.

10. Liegt ein beidseitig unternehmensbezogenes Geschäft vor, ist das Irrtumsanfechtungsrecht des Nutzers, ausgenommen bei grob fahrlässiger Veranlassung, ausgeschlossen.

11. Liegt ein beidseitig unternehmensbezogenes Geschäft vor, ist eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Betreibers mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ausgeschlossen.“

12. Soweit und solange der Betreiber Verpflichtungen infolge höherer Gewalt nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen kann, liegt keine Vertragsverletzung vor und haftet der Betreiber nicht für damit in Zusammenhang stehende Schäden.

13. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von vorstehenden Haftungsregelungen ausdrücklich nicht erfasst.

 

 

 

Gewährleistung

 

1. Liegt ein beidseitig unternehmensbezogenes Geschäft vor, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber dem Betreiber gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt für Unternehmer bei unternehmensbezogenen Geschäften ein Jahr nach Leistung.

2. Liegt ein beidseitig unternehmensbezogenes Geschäft vor, ist der Nutzer nicht berechtigt, Zahlungen wegen gewährleistungsrechtlicher Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

 

 

 

Verzug

 

1. Ist der Nutzer Verbraucher, ist der Betreiber berechtigt, nach zumindest zweimaliger erfolgloser Zahlungserinnerung dem Verbraucher gegenüber die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Zusammenhang mit der Forderungsbetreibung geltend zu machen.

Ist der Nutzer Unternehmer, ist der Betreiber berechtigt, für jede Mahnung nach Verzugseintritt, eine Mahngebühr in Höhe von zumindest € 40,00 oder die tatsächlich angefallenen Kosten geltend zu machen.

Die Geltendmachung darüberhinausgehender Rechte und Forderungen bleibt davon sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern unberührt.

2. Im Falle des Zahlungsverzuges des Mieters kann der Betreiber sämtliche, auch im Rahmen anderer mit dem Mieter abgeschlossene Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen nach zumindest zweimaliger erfolgloser Zahlungserinnerung des fälligen Teilbetrages mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung stellen.

3. Ist der Vermieter mit seiner Zahlungsverpflichtung mehr als 30 Tage in Verzug, ist der Betreiber berechtigt, das Bestandobjekt und/oder den Vermieter inaktiv zu setzen.

 

 

 

XIV. Vertragsbeendigung

 

1. Das Vertragsverhältnis kann vom Nutzer jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden. Die Vergütungsverpflichtung für bereits teilweise oder vollständig erbrachte Leistungen des Betreibers bleibt von der Vertragsbeendigung jedoch unberührt.

2. Der Betreiber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Pflichtverstößen gegen Punkt VIII. 1 bis VIII. 6. aufzulösen, wenn der Vermieter seiner Verpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung durch den Betreiber binnen angemessener, vom Betreiber gesetzter Frist nicht oder nicht vollständig nachkommt, oder die Herstellung eines ordnungsgemäßen oder rechtskonformen Zustandes nicht möglich ist. Darüber hinaus ist der Betreiber in diesen Fällen zur sofortigen Entfernung aller Vermieter- und Objektdaten vom Online-Portal berechtigt. Darüber hinaus ist der Betreiber berechtigt, das Bestandobjekt und/oder den Vermieter sofort inaktiv zu setzen.

Verstößt der Vermieter wiederholt gegen eine ihn nach Punkt VIII. 1. bis VIII. 6. treffende Verpflichtung, ist der Betreiber ohne weitere Aufforderung zur sofortigen Vertragsauflösung sowie Entfernung aller Vermieter- oder Objektdaten vom Online-Portal berechtigt.

 

 

 

 

XV. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

 

1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des IPRG und des UN-Kaufrechtes, wobei für Verbraucher jeweils auch die einschlägigen zwingenden Bestimmungen des Aufenthaltsstaates gelten.

2. Ist der Nutzer Verbraucher, für den die EuGVVO oder das LGVÜII gelten, bestimmt sich der Gerichtsstand nach vorgenannten Rechtsnormen.

3. Ist der Nutzer Verbraucher, für den weder EuGVVO noch das LGVÜII gelten oder ist der Nutzer Unternehmer, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche und allfällige Streitigkeiten das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Betreibers. Dem Betreiber steht es jedoch frei, den Nutzer an dessen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Bei Verträgen mit Unternehmern tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.