Hausordnung der WG-Bürgergasse
Das Zusammenleben mehrerer Menschen in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige
Rücksichtnahme und Toleranz. In dieser unserer Hausordnung haben wir herausgearbeitet,
was uns wichtig ist und was Ihnen wichtig sein sollte, damit alle sagen können: Hier lässt es
sich gut wohnen und leben
Die Beachtung und Einhaltung dieser Hausordnung durch alle Hausbewohner bietet die
Gewähr für eine gute Nachbarschaft. Behandeln Sie bitte die Ihnen zur Miete überlassene
Zimmer und die erlaubte Mitbenützung der Wohnung samt Gemeinschaftsanlagen pfleglich.
Diese Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Mit der Unterschrift dieses
verpflichten Sie sich, diese Hausordnung einzuhalten.
Zimmer
• Die Verantwortung über den zur Verfügung gestellten Wohnraum tragen die
Bewohner. Sie sind für allfällige Schäden verantwortlich. Das gemietete Zimmer ist
vom Mieter zu warten und pfleglich zu behandeln. Der Raum ist ausreichend zu lüften,
zu beheizen und zu reinigen. Beim Verlassen des Zimmers ist darauf zu achten, dass
alle Lichter, Elektrogeräte und die Infrarot-Heizung abgeschaltet sind.
• Das von der Vermieterin zur Verfügung gestellte Inventar ist schonend zu behandeln.
Allfällige Schäden sind umgehend der Hausbetreuung zu melden. Schäden, die nicht
auf die natürliche Abnützung zurückzuführen sind, hat der Verursacher (oder dessen
Versicherung) zu ersetzen, bzw. werden die Reparaturkosten von der Kaution des
Mieters abgezogen.
• Das Anbringen von Sticker und Klebeband auf den Wänden sowie das Einschlagen von
Nägeln in die Wände sind untersagt.
• Das Entwenden von Inventar aus den Zimmern ist streng untersagt.
• Das Abbrennen von Kerzen im Zimmer ist verboten.
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• Das Rauchen im ganzen Haus ist nicht erlaubt und ist ein Kündigungsgrund.
Instandstellungskosten von allfälligen Rauchschäden durch Zuwiderhandlungen
werden dem Mieter in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
• Eine Dauerlüftung während der Heizperiode ist verboten. Sollten Sie den ganzen
Tag abwesend sein, schalten Sie die Heizungen aus! Infrarot Heizungen
brauchen nur wenige Minuten das Zimmer zu heizen.
• Das gemietete Zimmer ist für eine Belegung durch eine Person bestimmt.
Übernachtungen von einer Zweit-Person in Ihrem Zimmer sollen deshalb eine
Ausnahme bleiben. Gästeaufenthalte von mehr als 3 Nächten sind den Vermietern zu
melden. Bitte achten Sie darauf, dass auch Ihre Gäste die Hausordnung respektieren.
• Den Bewohnern sind bauliche Veränderungen an den Räumlichkeiten
untersagt.
Sicherheit
• Feuergefährliche und geruchsintensive Stoffe dürfen nicht in der Wohnung gelagert
werden.
• Haus- und Wohnungstüren sind zwischen 22 und 7 Uhr geschlossen zu halten.
• Fluchtwege müssen freigehalten werden. Dies betrifft vor allem Stiegen, Flure und
Hofeingänge. Soweit Rollstühle, Gehhilfen oder Kinderwägen abgestellt werden, muss
gewährleistet sein, dass Behinderungen und Versperrungen unterbleiben.
• Fenster und Türen der gemeinschaftlichen Einrichtungen und im Stiegenhaus sind
während der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten.
• Auftretende Schäden wie Wasserrohrbrüche oder lecke Gasleitungen sind dem
Vermieter oder seinem Vertreter umgehend zu melden. Bei Gefahr in Verzug ist
umgehend das zuständige Versorgungsunternehmen oder ein Notdienst eines
Fachhandwerkers – insbesondere bei undichten Gasleitungen oder Wasserrohrbrüchen – zu benachrichtigen. Ist Gasgeruch bemerkbar, dürfen in den betroffenen
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Räumlichkeiten keine Lichtschalter oder sonstige elektrische Einrichtungen betätigt
werden.
Schutz vor Lärm
• Lärm belastet alle Hausbewohner. Halten Sie deshalb die allgemeinen Ruhezeiten von
13.00 bis 15.00 Uhr und von 22.00 bis 07.00 Uhr ein und vermeiden jede über das
normale Maß hinausgehende Lärmbelästigung.
• Stellen Sie Fernseh-, Rundfunkgeräte, andere Tonträger sowie Computer auf
Zimmerlautstärke ein; auch deren Benutzung im Freien darf Ihre Nachbarn nicht
stören.
• Auch durch Musizieren dürfen Sie Ihre Nachbarn insbesondere währende der
allgemeinen Ruhezeiten nicht stören.
• Betreiben Sie Waschmaschinen, Wäschetrockner und auch Geschirrspülmaschinen
möglichst nicht länger als bis 22.00 Uhr.
• Achten Sie bei Lärm verursachenden hauswirtschaftlichen und handwerklichen
Arbeiten in Haus, Hof oder Außenanlagen darauf, dass Sie diese Arbeiten werktags
außerhalb der vorgenannten Ruhezeiten durchführen. Diese Arbeiten sollten bis 20.00
Uhr beendet sein.
• Partys oder Feiern dürfen nicht zu unzumutbaren Lärmbelästigungen der
Hausgemeinschaft führen. Grundsätzlich gelten auch in diesen Fällen die allgemeinen
Ruhezeiten. Sprechen Sie bitte vorher mit den anderen Hausbewohnern, die dann
sicherlich ein gewisses Maß an Geräusch- und Geruchseinwirkung tolerieren werden.
Küchenbenutzung
• Die Küche steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.
• Wir bitten Sie jedoch, das Kochen während der Nachtruhe zu vermeiden.
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• Beim Kochvorgang soll die Türe zum Essbereich geschlossen sein und die
Abluftventilation eingeschaltet, um störende Geruchsemissionen des Kochvorgangs in
den Zimmern zu minimieren. Nach Benutzen der Küche sind Herd, Arbeitsflächen und
Spültrog zu reinigen.
• Die persönlichen Kühlschrankfächer werden durch die jeweiligen MieterInnen sauber
gehalten. Das Kochen in den Zimmern, auch mit Mikrowellen oder Tauchsiedern, ist
nicht erlaubt. Geschirr, Besteck, Kochgeräte oder andere Einrichtungsgegenstände aus
der Küche dürfen nicht im Zimmer behalten, oder gar aus dem Haus genommen
werden.
Sauberkeit
• Alle Bewohner sind angehalten, die Einrichtungsgegenstände schonend und pfleglich
zu behandeln. Da wir die Energiekosten unter den Mietern aufteilen, ist uns ein
verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen wie Heizung, Strom und Wasser
ebenfalls sehr wichtig.
• Abfall, Küchenabfälle, Papier, Glas, Aluminium, etc. dürfen nur in die hierzu
bestimmten Abfallbehälter geleert werden.
• Das Stellen der Mülltonnen zur Müllabfuhr wird durch den WG-Dienst-Plan geregelt.
Durch die Abflussleitungen -insbesondere Bad, Küche und WC- dürfen keine Abfälle,
Essensreste, Fette oder andere Gegenstände, die zu Verstopfungen des
Abwassersystems führen können, entsorgt werden. Diese Gegenstände gehören in den
dafür vorgesehenen Müllbehälter oder in den Sondermüll. Die Lagerung von giftigen
oder brennbaren Stoffen in der Wohnung oder den Kellern einschl. der Flure ist nicht
gestattet. Soweit es für die Hausbewohner erkennbar und feststellbar ist, werden sie
den Eigentümer (Verwalter) schnellstmöglich über Schäden, insbesondere an Zu- und
Abwasserleitungen, Feuchtigkeit im Keller- und Dachbereich und über Schäden an der
Heizungsanlage informieren.
• Das eigene Zimmer sowie die Gemeinschaftsräume (Flur, Küche, Bad und Toilette,
Treppenhaus, Eingangsbereich, Saal) werden von den Bewohnern selbst sauber
gehalten. Die Toiletten, Duschen und Küche sind nach der Benutzung
unverzüglich zu reinigen.
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• Die allgemeinen Reinigungsarbeiten werden durch die verschiedenen WG-Bewohner
erledigt. Konkrete Verantwortlichkeiten sind dem WG-Dienst-Plan zu entnehmen. Im
WG-Dienst-Plan werden alle von den WG-Bewohnern gemeinsam zu erledigenden
Reinigungs- Instandhaltungs- und sonstige Aufgaben aufgelistet.
• Abends werden die Aufgaben von den WG-Bewohnern benannt und möglichst gerecht
verteilt. Für jede Aufgabe gibt es einen Hauptverantwortlichen, der für die Erledigung
der Aufgabe verantwortlich ist, und einen Stellvertreter, der unterstützt/erinnert. Die
Aufgaben werden nach Bedarf gewechselt/getauscht. Für Beschädigungen der Wände
bei Anbringen von Gegenständen hat der Mieter die Kosten zu übernehmen.
• Im gesamten Haus herrscht absolutes Rauchverbot.
Gemeinschaftseinrichtungen
• Personenaufzug Beachten Sie die Benutzungs- und Sicherheitshinweise in den
Aufzügen. Der Aufzug darf im Brandfall nicht genutzt werden. Sperrige Gegenstände
und schwere Lasten dürfen Sie nur nach vorheriger Zustimmung des Hauswarts oder
Wohnungsunternehmens mit dem Aufzug transportieren.
• Müllräume und Müllboxen
Benutzen Sie Müllräume und Müllboxen nur in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr. Abfall
und Unrat dürfen nur in den dafür vorgesehenen Müllgefäßen geschüttet werden.
Sperriger Abfall, Kartons, Plaste usw. dürfen nicht in die Müllgefäße. Bitte achten Sie
darauf, dass kein Abfall oder Unrat im Haus auf den Zugangswegen oder dem
Standplatz der Müllgefäße verschüttet wird. Sind Werkstoffcontainer aufgestellt,
benutzen Sie diese entsprechend Ihrer Bestimmung.
• Das Anbringen von Antennen, Satellitenschüsseln und anderen Empfangsanlagen
außerhalb der geschlossenen Mieträume ist nur mit mietvertraglicher Zustimmung
erlaubt. Sollten beim TV- bzw. Radioempfang Störungen bzw. Schäden auftreten,
melden Sie dies bitte unverzüglich Ihrem Kabelnetzbetreiber. Arbeiten Sie nicht
selbst an den Steckdosen oder Kabeln. Nur Fachfirmen sind berechtigt, Arbeiten
an der Anlage durchzuführen.
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Das Abstellen von Gegenständen wie Fahrrädern, Krafträdern oder Kinderwägen ist nur auf
den dafür vorgesehenen Flächen, nicht jedoch auf Grünflächen, dem Hof oder Gehwegen
gestattet.
Schuhe, Kommoden, Schirme und anderer Hausrat dürfen im Stiegenhaus, in Fluren und
Hofeingängen nicht dauerhaft abgestellt werden.
Für Schäden und in den gemeinschaftlichen Räumen haften die Zimmermieter gemeinsam.
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