Der Mieter akzeptiert die folgende Hausordnung und versichert, die Einhaltung zu jeder Zeit sicher-zustellen:
Obhuts- und Sorgfaltsplichten
Der Mieter hat den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln. Bei Wasseraustritt ist die Haupt-wasserleitung der Wohnung abzuschalten (neben WC/Tür öffnen und drehen!! Danach gib es kein Wasser in der Wohnung).
Der Strom ist abzuschalten wenn ein Problem auftritt. Der Zählerkasten ist neben der Haupt-eingangstüre rechts – der linke große Knopf ist der Hauptschalter für Strom
Das Bad verfügt über einen Lüfter, allerdings ist die Türe offen zu halten und das Zimmer re-gelmäßig zu lüften um Schimmelbildung zu vermeiden.
Permanente Bohrlöcher sind nicht gestattet.
In den Monaten Mai bis Anfang Oktober steht eine Klimaanlage bereit. Die Klimaanlage ist ein mobiles Gerät, welches Wasser produziert. Der Mieter hat sicherzustellen, dass zu jederzeit ein Eimer zum Auffangen des Wassers untergestellt ist. Die Klimaanlage ist auszuschalten, sobald der Mietgegenstand verlassen wird.
Die Hauseingangs-, Keller- und Hoftüren sollen grundsätzlich geschlossen sein. Die Haus-Eingangstür muss jederzeit so verschlossen sein, dass sie von außen ohne Schlüssel nicht zugäng-lich ist. Hierfür ist jeder Bewohner verantwortlich.
Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten, um Frostschäden zu ver-meiden. Fenster von Gemeinschaftsräumen, insbesondere Dachfenster, sind bei Regen und Unwet-ter zu verschließen, um Schäden hierdurch zu vermeiden.
Durch die Abflussleitungen – insbesondere Bad, Küche und WC – dürfen keine Abfälle, Essensreste, Fette oder andere Gegenstände, die zu Verstopfungen des Abwassersystems führen können, ent-sorgt werden. Diese Gegenstände gehören in den dafür vorgesehenen Müllbehälter oder in den Son-dermüll.
Die Lagerung von giftigen, brennbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen im Keller oder in der Wohnung einschließlich der Flure und dem Treppenhaus ist nicht gestattet. Bei der Lagerung von Heizöl im Keller sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
Bei der Lagerung von Brennstoffen ist darauf zu achten, dass mehrere Brennstoffe nicht miteinander in Berührung kommen und keine Schäden verursachen.
Soweit es für die Hausbewohner erkennbar und feststellbar ist, informieren Sie den Eigentümer schnellstmöglich über Schäden, insbesondere an Zu- und Abwasserleitungen, Feuchtigkeit im Keller- und Dachbereich und über Schäden an der Heizungsanlage.
Bei Undichtigkeiten und sonstigen Mängeln an Wasserleitungen ist sofort der Vermieter zu benach-richtigen. Wird Gasgeruch in einem Raum bemerkt, darf dieser nicht mit offenem Licht betreten wer-den. Elektrische Schalter sind nicht zu betätigen.
Die Fenster sind zu öffnen, der Hauptabsperrhahn ist sofort zu schließen.
Ruhezeiten
Die Hausbewohner sollen sich grundsätzlich so verhalten, dass ihre Mitbewohner nicht durch Lärm, Musikhören, Musizieren oder ähnliches gestört werden.
In der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 07.00 Uhr werktags bzw. bis 09.30 Uhr an Sonn- und Feiertagen Nachtruhe ist Lärm, der außerhalb der eigenen Wohnung dringt, zu vermeiden. In dieser Zeit sind insbesondere Tonübertragungsgeräte auf Zimmerlautstärke zu beschränken. Bei geöffnetem Fenster ist zusätzlich gebührend Rücksicht zu nehmen.
Während der Nachtruhe ist der Betrieb von Wasch- und Spülmaschinen sowie Trocknern grundsätz-lich nicht gestattet, soweit dem Mieter zugemutet werden kann, diese Geräte tagsüber zu benutzen. Bitte vermeiden Sie auch die Entsorgung ihres Abfalls während der Nachtruhe, da hierdurch die Nachtruhe Ihres Nachbarn im Erdgeschoss gestört wird.
Bei Feiern aus besonderem Anlass sollten alle Mitbewohner rechtzeitig informiert werden. Die be-hördlichen Vorschriften sind zu beachten.
Reinigung
Haus und Grundstück sind in einem sauberen und reinen Zustand zu erhalten.
Vom Mieter ist insbesondere der zu seiner Wohnung führende Teil des Flures und der Treppe stets sauber zu halten.
Eine Reinigung des Mietgegenstandes kann auf Anfrage gegen Gebühr iHv 130 EUR vermittelt wer-den.
Müll
Der Abstellplatz für die Mülltonnen ist der Innenhof.
Der Abstellplatz für die Mülltonnen ist durch alle Mieter sauber zu halten. Der Müll gehört in und nicht neben die Mülltonnen.
Der im Haushalt anfallende Müll darf nicht im Flur gelagert werden und muss in die dafür vorgesehe-nen Mülltonnen regelmäßig und ordnungsgemäß verpackt entsorgt werden. Auf eine konsequente Trennung des Mülls ist zu achten. Sondermüll und Sperrgut gehören nicht in diese Behälter.
Nutzung des Innenhofs
Das Abstellen von Fahrrädern oder motorisierten Fahrzeugen im Innenhof ist untersagt. Vor dem Haus bzw. im Vorderbereich des Einganges befindet sich ein Fahrradständer an dem Sie Ihre Fahr-räder abstellen und anschließen können. Ansonsten sind nur die vom Vermieter genehmigten Ab-stellplätze zu benutzen.
Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Davon ausgenommen ist das Abstellen von Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühlen, so- weit dadurch keine Fluchtwege versperrt und andere Mitbewohner unzumutbar behindert werden.
Rauchen
Das Rauchen im Mietgegenstand und im öffentlichen Bereich Treppenhaus, Flure, Keller ist unter-sagt.
Hauseingangs- und Wohnungstüren, Klingelschilder
Das Anbringen von selbstgestalteten Hinweisschildern an die Eingangs- oder Wohnungs-türen, Briefkästen oder Klingelschilder, ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den Vermieter gestat-tet.
Der Vermieter stellt bei Bedarf einheitliche Namensschilder für die Klingel-/Sprech-anlage und die Briefkästen zur Verfügung.
Folgen bei Missachtung der Hausordnung
Mieter, die gegen die Hausordnung verstoßen werden vom Vermieter abgemahnt. Der Vermieter hat das Recht Mietern, die mehrmals abgemahnt wurden, fristlos zu kündigen.
Die Vermieter sind über Probleme mit Wasser/Strom und sonstige Themen unverzüglich zu informie-ren.
Notfall - 144 für Rettung, 133 für Polizei, 122 für Feuerwehr
Matratze:
Die Matratze kann gewendet werden und verfügt über unterschiedliche Härtegrade.
Tiere/Kinder:
Tiere und Kinder sind nur mit Genehmigung der Vermieter gestattet.
Keine Haftung:
Es erfolgt keine Haftung für persönliche Gegenstände des Mieters.
Änderungsrecht
Der Vermieter ist berechtigt, die vorliegende Hausordnung bei sachlichen Gründen nach billigem Ermessen zu ändern.
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