Hausordnung
Für das harmonische Zusammenleben mehrerer Parteien in einem Haus bedarf es gegenseitiger Rücksichtnahme. Die folgenden Regeln der Hausordnung gelten, um diese Rücksichtnahme zu gewährleisten. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags und mit der Unterzeichnung verpflichten Sie sich, sich an folgende Regeln zu halten.
1. Sicherheit
Stoffe, die entzündlich oder geruchsintensiv sind, dürfen nicht in Kellern oder auf Dachböden gelagert werden. Haus- und Hoftüren müssen zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr geschlossen sein.
Kamine und Abzugsrohre dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters verändert werden.
Fluchtwege, wie Stiegen, Flure und Hofeingänge, müssen freigehalten werden. Beim Abstellen von Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwägen müssen Sie sicherstellen, dass diese kein Hindernis oder eine Blockade darstellen. Während der kalten Jahreszeiten müssen Fenster und Türen der gemeinschaftlichen Einrichtung geschlossen gehalten werden, um Frostschäden zu vermeiden. Dazu zählen Keller, Stiegenhäuser und Dachboden. Die Wohnung muss gegen Frostschäden ausreichend geheizt werden.
Schäden, wie z. B. ein Wasser- oder Gasleitungsbruch, müssen sofort bei dem Vermieter oder dessen Vertreter gemeldet werden. Falls Gefahr im Verzug ist – insbesondere bei einer undichten Gasleitung oder einem Wasserleitungsbruch – muss unverzüglich das zuständige Versorgungsunternehmen oder der Notdienst eines Fachhandwerkers verständigt werden. Bei deutlichem Gasgeruch dürfen in den betroffenen Räumen keine Lichtschalter oder andere elektrische Geräte betrieben werden.
Waschmaschinen und Geschirrspüler dürfen nur betrieben werden, wenn sie betriebssicher angeschlossen sind (z.B. durch Aquastop). Das Verwenden von Holzkohlegrills auf Balkonen ist nicht gestattet. Bauliche Veränderungen der Mietsache (z. B. Einziehen oder Entfernen von Zwischenwänden, Erstellen von Mauerdurchbrüchen, Einbau einer Etagenheizung) darf der Mieter grundsätzlich nur mit Einwilligung des Vermieters durchführen. Ausgenommen sind Veränderungen geringfügiger Art im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs.
2. Ruhezeiten und Störungen
Allgemeine Ruhezeiten sind von 22.00 bis 06.00 Uhr. In diesen Zeiten ist besondere Rücksichtnahme erforderlich. Bei der Benutzung von Musikinstrumenten, Tonwiedergabe- und Tonübertragungsgeräten ist die Zimmerlautstärke einzuhalten. Während der allgemeinen Ruhezeiten ist das Musizieren zu unterlassen.
Bei einer Feier sind andere Hausbewohner frühzeitig zu benachrichtigen. Auch bei Feiern sind die Regeln der gegenseitigen Rücksichtnahme einzuhalten.
Notwendige Arbeiten an Haus und Garten, die zu Lärmbelästigungen führen und die Ruhe stören sind - sofern keine anderen örtlichen Lärmschutzbestimmungen gelten - nur von Montag bis Freitag zwischen 8.00-18.00 und Samstags zwischen 8.00-17.00. Vermeidbarer Lärm ist außerhalb dieser Zeiten zu unterlassen.
3. Parkplatz-Freifläche
Parkplätze, Stellplätze, Garageneinfahrten und Zufahrtswege dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden. Parkplätze, Rasen und andere Freiflächen stehen nur den Personen zur Verfügung, die diese im Mietvertrag ausdrücklich inkludieren. Ansonsten gilt für alle Parkplätze, Rasen und Freiflächen ein absolutes Abstellverbot. Eine außerordentliche Benutzungserlaubnis muss schriftlich bei der Hausverwaltung eingebracht und bestätigt werden.
4. Ordnung im Haus
Das Abstellen von Gegenständen wie Fahrrädern, Motorrädern oder Kinderwagen ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet. Nicht aber auf Grünflächen, Höfen oder Gehwegen.
Schuhe, Kommoden, Regenschirme und sonstige Haushaltsgegenstände dürfen nicht dauerhaft in Treppenhäusern, Fluren und Hofeinfahrten abgestellt werden.
5. Reinigung
Hausmüll darf nur in den dafür vorgesehenen Mülltonnen oder Behältern entsorgt werden. Sperrmüll und gefährliche Abfälle dürfen nicht in diese Behälter gegeben werden.
Die Entsorgung von Haushaltsabfällen oder gefährlichen Materialien in Abfluss oder Toilette sind untersagt.
6. Wohnung
Die gemietete Wohnung und Räumlichkeiten sind während der Mietzeit pfleglich und vertragsgemäß zu behandeln. Auftretende Mängel sind unverzüglich dem Eigentümer oder dessen Beauftragten zu melden. Die Wohnung muss ausreichend belüftet werden. Regelmäßiges, kurzes Stoßlüften wird empfohlen. Die Belüftung der Wohnung über das Treppenhaus ist untersagt.
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