Mit der Buchung bzw. Nutzung der Wohnung werden diese Haus- und Nutzungsregeln verbindlich anerkannt. Sie dienen dem Schutz der Wohnung, der Einrichtung und eines respektvollen und störungsfreien Zusammenlebens in der Wohnanlage.
1. Ruhe und Rücksichtnahme
Auf die Bewohner der Wohnanlage ist jederzeit Rücksicht zu nehmen.
Insbesondere zwischen 22:00 und 07:00 Uhr ist absolute Ruhe einzuhalten.
Laute Musik, Fernsehen, Gespräche, Feiern, Schreien, lautes Türenzuschlagen sowie sonstige störende Geräusche sind zu unterlassen.
Auch außerhalb der Ruhezeit ist jede vermeidbare und übermäßige Lärmbelästigung verboten.
Partys, Feiern, Veranstaltungen und sonstige Zusammenkünfte mit erheblicher Lärmentwicklung sind ausdrücklich verboten.
Musikinstrumente, Lautsprecher und sonstige lärmerzeugende Geräte dürfen nur in einer Weise betrieben werden, die andere Hausbewohner nicht stört.
2. Personen und Besucher
Die Wohnung darf ausschließlich von den bei der Buchung angegebenen Personen bewohnt werden.
Eine Überbelegung oder Weitergabe der Wohnung an Dritte ist verboten.
Besucher sind grundsätzlich nur in einem angemessenen Umfang gestattet. Der Mieter haftet auch für das Verhalten seiner Besucher.
Zusammenkünfte oder Besuche, die zu Lärm, Unruhe oder Beschwerden in der Wohnanlage führen, sind verboten.
3. Rauchen, offene Flammen und gefährliche Gegenstände
Rauchen in der gesamten Wohnung ist strengstens verboten.
Zigaretten, Asche und sonstige Rauchwaren dürfen nicht aus Fenstern oder vom Balkon geworfen werden.
Offenes Feuer, Kerzen, Räucherstäbchen, Feuerwerk, pyrotechnische Gegenstände und vergleichbare Gefahrenquellen sind verboten.
Das Lagern oder Verwenden gefährlicher, leicht entzündlicher, explosiver oder stark riechender Stoffe ist verboten.
Grillen am Balkon ist verboten.
4. Balkon
Der Balkon ist ausschließlich bestimmungsgemäß und rücksichtsvoll zu benutzen.
Gegenstände dürfen nicht über das Balkongeländer gehängt oder gestellt werden.
Das Herunterwerfen oder Ausschütten von Gegenständen, Flüssigkeiten, Abfällen oder Zigaretten ist strengstens verboten.
Das Betreten bzw. Besteigen des Balkongeländers ist verboten.
Blumenkästen, Markisen, Sonnenschirme oder sonstige dauerhaft befestigte Gegenstände dürfen nur mit vorheriger Zustimmung angebracht werden.
5. Einrichtung und Wohnung
Die Wohnung und sämtliche Einrichtungsgegenstände sind sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln.
Möbel, Elektrogeräte und sonstige Einrichtungsgegenstände dürfen nicht beschädigt, zweckentfremdet oder ohne Zustimmung aus der Wohnung entfernt werden.
Bohren, Dübeln, Nageln, Kleben oder sonstige Veränderungen an Wänden, Türen, Böden, Möbeln oder sonstigen Bauteilen sind verboten.
Das Aufstellen schwerer, gefährlicher oder für die Wohnung ungeeigneter Gegenstände ist verboten.
Schäden, Defekte oder sonstige Mängel sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verursacher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
6. Küche und Elektrogeräte
Elektrogeräte dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
Herd und sonstige wärmeerzeugende Geräte dürfen niemals unbeaufsichtigt betrieben werden.
Fett, Speisereste, Hygieneartikel oder sonstige Gegenstände dürfen nicht über Spüle oder Abfluss entsorgt werden.
Die Küche ist nach Gebrauch sauber zu hinterlassen.
Die Waschmaschine und der Wäschetrockner dürfen nur bestimmungsgemäß und unter Beachtung der jeweiligen Bedienungsanleitung verwendet werden.
7. Badezimmer und WC
Toiletten dürfen ausschließlich für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.
Feuchttücher, Hygieneartikel, Windeln, Papierhandtücher, Küchenrollen und sonstige Gegenstände dürfen keinesfalls über die Toilette entsorgt werden.
Bei Verstopfungen, Wasseraustritt oder sonstigen Schäden ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
8. Stiegenhaus und allgemeine Bereiche
Stiegenhaus, Gänge, Eingangsbereiche und sonstige allgemeine Teile der Wohnanlage sind sauber und frei zu halten.
Das Abstellen von Schuhen, Koffern, Fahrrädern, Kinderwagen, Müll, Möbeln oder sonstigen Gegenständen in allgemeinen Bereichen ist verboten.
Flucht- und Rettungswege dürfen zu keiner Zeit verstellt oder blockiert werden.
Türen zu allgemeinen Bereichen sind geschlossen zu halten.
Die Benutzung allgemeiner Einrichtungen hat entsprechend der Hausordnung der Wohnanlage zu erfolgen.
9. Müll und Sauberkeit
Abfälle sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Müllbehältern zu entsorgen und entsprechend den örtlichen Vorgaben zu trennen.
Müll darf nicht im Stiegenhaus, vor der Wohnung, auf dem Balkon oder in sonstigen allgemeinen Bereichen abgestellt werden.
Die Wohnung ist pfleglich und sauber zu halten.
10. Haustiere
Haustiere sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
Eine Zustimmung kann von zusätzlichen Bedingungen abhängig gemacht werden.
Für durch Haustiere verursachte Verschmutzungen oder Schäden haftet der Halter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
11. Sicherheit
Beim Verlassen der Wohnung sind Fenster und Türen ordnungsgemäß zu schließen.
Die Wohnungstür ist stets zu versperren.
Schlüssel dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder nachgemacht werden.
Bei Verlust eines Schlüssels ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
Manipulationen an Rauchmeldern, Sicherungen, elektrischen Anlagen oder sonstigen Sicherheitseinrichtungen sind verboten.
12. Verbotene Nutzung
Insbesondere verboten sind:
Partys und Feierlichkeiten,
übermäßiger Lärm,
störendes Verhalten gegenüber Nachbarn,
unbefugte Übernachtung weiterer Personen,
Weitervermietung oder Weitergabe der Wohnung,
Rauchen in der Wohnung,
Grillen am Balkon,
Beschädigung oder Zweckentfremdung der Einrichtung,
illegale oder gefährliche Tätigkeiten,
Lagerung gefährlicher Stoffe,
jede Nutzung, durch die andere Bewohner erheblich gestört oder gefährdet werden.
13. Verstöße
Bei Verstößen gegen diese Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, geeignete Maßnahmen zu setzen. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen, insbesondere bei Lärmbelästigung, Partys, Sachbeschädigung oder unbefugter Nutzung, können weitere rechtliche Schritte sowie Kostenersatzforderungen nach den gesetzlichen Bestimmungen folgen.
Der Mieter haftet für das Verhalten der von ihm eingeladenen oder in die Wohnung eingebrachten Personen.
14. Vorrang der gesetzlichen und hausinternen Regelungen
Neben dieser Hausordnung sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die Hausordnung und Benützungsregeln der Wohnanlage einzuhalten. Bei Widersprüchen gehen zwingende gesetzliche Bestimmungen und verbindliche Regelungen der Eigentümergemeinschaft vor.
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